KJP-Mittel für die Internationale Jugendarbeit 2025

Für Ihre internationalen Begegnungsvorhaben können Sie Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragen. Träger mit einer bundesweiten Dachorganisation wenden sich hierzu bitte an ihre Bundeszentralstelle. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Fristen der Bremer Landeszentralstelle, die für die Anträge von Trägern ohne bundesweite Dachorganisation zuständig ist.

Bei Fragen oder zur Beratung bei der Antragstellung kontaktieren Sie uns gern:

  • ServiceBureau Jugendinformation
    Anna Müller, (0421) 330089-10, Mail 
  • Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Landeszentralstelle
    Susanne Derzak, (0421) 361-2881, Mail 



Antragsfristen


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Antragstermine für das Jahr 2025 mitgeteilt. Für das Antragsverfahren zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sind folgende Fristen festgelegt:

 

1. Vorhaben mit Israel (ConAct) und Tschechien (TANDEM)

Antragstellung bis zum 12. September 2024

Die Antragstellung mit Israel und Tschechien ist über ein Elektronisches Antragsverfahren bei ConAct und Tandem möglich. Letztempfänger können ihre Anträge über das Online-Portal OASE stellen und abrechnen. Bitte benutzen Sie für Ihre Antragstellung vorrangig dieses Portal, den erforderlichen Zugang erhalten Sie bei den beteiligten Förderstellen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Ansprechpartner*innen in dem jeweiligen Koordinierungsbüro in Verbindung.

ISRAEL: OASE-Portal von ConAct (Kontakt: Jonas Hahn)

TSCHECHIEN: OASE-Portal von Tandem (Kontakt: Marius Meier)

Hinweis für Vorhaben mit Israel: Trotz der weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit Israel ist die Qualität von Anträgen maßgebliches Kriterium für die Empfehlung zur Förderungswürdigkeit von Maßnahmen.

Auch wenn die Entwicklungen für das Jahr 2025 noch nicht absehbar sind – schreiben Sie Ihre Planungen für das Jahr 2025 fort und stellen Sie Anträge auf Förderung Ihrer Austauschprogramme. Die bei ConAct eingehenden Anträge sind die Grundlage, dass auch in Zukunft genügend Fördermittel für den deutsch-israelischen Jugendaustausch zur Verfügung gestellt werden. 

 

2. Anträge mit allen anderen Ländern im Programm der längerfristigen Förderung

Antragstellung bis zum 25. November 2024 (Achtung: Änderung der Abgabefrist)

 

3. Vorhaben mit Griechenland

Antragstellung bis zum 14. Oktober 2024

Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Deutsch-Griechischen Jugendwerks

 

4. Vorhaben mit China

Antragstellung bis zum 14. Oktober 2024

Visumspflicht für die Volksrepublik China: Bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen in die VR China einreisen. Demnach entfällt die Zuwendungsfähigkeit des Visums für Reisen nach China, die nicht länger als 15 Tage dauern. Für Aufenthalte von mehr als 15 Tagen in China können nach VIII.3 RL-KJP Visakosten bis zu einer Höhe von 150 € bezuschusst und über den pauschalen Fahrt-/ Flugkostenzuschuss hinaus beantragt werden. Die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen sind zu beachten.

 

5. Vorhaben mit den USA

Antragstellung bis zum 25. November 2024

Vorhaben mit den USA werden aufgrund der Sparvorgaben des Bundesfinanzministers nicht weiter über das Sonderprogramm fortgesetzt. Fördermittel für Maßnahmen mit den USA sind daher für 2024 wieder aus dem Kinder-und Jugendplan des Bundes im Rahmen des regulären Antragsverfahrens für Internationalen Jugendaustausch über die Länderstellen zu beantragen.

 

Antrag stellen

Für Ihre geplante Maßnahme verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular und reichen Sie dieses zu der genannten Frist bei Susanne Derzak ein. 

Antragsunterlagen zur Förderung nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (A2-AMB) finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wie schon in den vergangenen Jahren können nur fristgerecht gestellte Anträge bei der Planung und Mittelvergabe durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. durch die Koordinierungsbüros berücksichtigt werden. Träger mit bundesweiter Dachorganisation wenden sich bitte an Ihre Zentralstelle (Bundeszentralstelle).

Bitte entnehmen Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung für den Deutsch-Russischen Jugendaustausch für das Jahr 2025 auf der Hompage der Stiftung DRJA gGmbH weitere Informationen.

 

Weitere Informationen

IJAB-Meldesystem für Visa-Probleme im Jugendaustausch

Visa im internationalen Fachkräfte- und Jugendaustausch zu beantragen, bleibt für viele Träger der Internationalen Jugendarbeit oftmals eine Herausforderung. Mithilfe des Online-Meldesystems von IJAB e.V. sollen auftretende Probleme künftig systematisch erfasst werden. Hierdurch soll ein Überblick über die Situation gewonnen und Entwicklungen und Tendenzen im Bereich der Visa-Beantragung identifiziert und langfristig Lösungen gesucht werden. Bitte beachten Sie: Das Meldesystem kann keine Notfall-Unterstützung im Einzelfall sein. Hier Ihr direkter Weg zur Online-Erfassung. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Kompensation der durch Reisen verursachten CO2-Emissionen bei internationalen Begegnungsmaßnahmen

Der im Bundesreisekostengsetz verwendete Begriff der „notwendigen Reisekosten" ist dahingehend auszulegen, dass neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind (§ 3 Abs. 1 S. 1 BRKG). Die geleisteten CO2-Kompensationen, die mit dem Erwerb eines Flugtickets für internationale Begegnungen im Ausland anfallen können, werden daher als förderfähig anerkannt

 

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Referat 22 – Kinder- und Jugendförderung

Susanne Derzak
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Für alternative Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an Anna Müller im ServiceBureau Jugendinformation. 

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