KJP-Mittel für die Internationale Jugendarbeit 2024

Für Ihre internationalen Begegnungsvorhaben können Sie Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragen. Träger mit einer bundesweiten Dachorganisation wenden sich hierzu bitte an ihre Bundeszentralstelle. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Fristen der Bremer Landeszentralstelle, die für die Anträge von Trägern ohne bundesweite Dachorganisation zuständig ist.

Bei Fragen oder zur Beratung bei der Antragstellung kontaktieren Sie uns gern:

  • ServiceBureau Jugendinformation
    Anna Müller, (0421) 330089-10, Mail 
  • Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Landeszentralstelle
    Susanne Derzak, (0421) 361-2881, Mail 



Antragsfristen


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit einem Schreiben vom die Antragstermine für das Jahr 2024 mitgeteilt. Für das Antragsverfahren zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sind folgende Fristen festgelegt:
 

  1. Vorhaben mit Israel und Tschechien bei den Koordinierungsstellen des Bundes Antragstellung bis zum 15. September 2023
     
  2. Anträge mit allen anderen Ländern im Programm der längerfristigen Förderung
    Antragstellung bis zum 1. Dezember 2023
     
  3. Für Vorhaben mit Griechenland ist Antragsschluss am 13. Oktober 2023
    Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite des Deutsch-Griechischen Jugendwerks.
     
  4. Antragsschluss für Vorhaben mit China ist am 13. Oktober 2023
    Aufgrund der hohen Visakosten wurden ab 01.01.2022 bis auf weiteres nach VIII.3 RL-KJP diese Kosten im Sonderprogramm China bis zu einer Höhe von 150 € bezuschusst und können über den pauschalen Fahr-/Flugkostenzuschuss hinaus beantragt werden.
     
  5. Antragsschluss für Vorhaben mit den USA ist am 1. Dezember 2023
    Vorhaben mit den USA werden aufgrund der Sparvorgaben des Bundesfinanzministers nicht weiter über das Sonderprogramm fortgesetzt. Fördermittel für Maßnahmen mit den USA sind daher für 2024 wieder aus dem Kinder-und Jugendplan des Bundes im Rahmen des regulären Antragsverfahrens für Internationalen Jugendaustausch über die Länderstellen zu beantragen. 

 


Antrag stellen


Mit der Antragsfrist zum 1. Oktober 2023 wird die Antragstellung  über SOWA/OASE bei ConAct, Tandem und der Stiftung DRJA zum Regelverfahren, das heißt: Anträge werden künftig online gestellt und abgerechnet. Allerdings dauert die Einrichtung für diese Anwendungen in der senatorischen Behörde aktuell noch an, so dass die Antragstellung für 2024 bis auf weieters nur auf dem Postweg möglich ist. 

Bitte informieren Sie sich zudem über die Nutzung des OASE-Verfahrens bei den drei beteiligten Förderstellen. Die OASE ist das Online-Portal (Website), über das Sie als Empfänger Anträge stellen und abrechnen können. 

Für Ihre geplante Maßnahme verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular und reichen Sie dieses zu der genannten Frist bei Susanne Derzak ein. 

Antragsunterlagen zur Förderung nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (A2-AMB) finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Antragsformulare für Israel und Tschechien erhalten Sie bei den jeweiligen Jugendwerken:


Wie schon in den vergangenen Jahren können nur fristgerecht gestellte Anträge bei der Planung und Mittelvergabe durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. durch die Koordinierungsbüros berücksichtigt werden. Träger mit bundesweiter Dachorganisation wenden sich bitte an Ihre Zentralstelle (Bundeszentralstelle).

Bitte entnehmen Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung für den Deutsch-Russischen Jugendaustausch für das Jahr 2024 auf der Hompage der Stiftung DRJA gGmbH weitere Informationen.

 

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Referat 22 – Kinder- und Jugendförderung

Susanne Derzak
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Für alternative Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an Anna Müller im ServiceBureau Jugendinformation. 

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