Für Ihre internationalen Begegnungsvorhaben können Sie Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragen. Träger mit einer bundesweiten Dachorganisation wenden sich hierzu bitte an ihre Bundeszentralstelle. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Fristen der Bremer Landeszentralstelle, die für die Anträge von Trägern ohne bundesweite Dachorganisation zuständig ist.
Bei Fragen oder zur Beratung bei der Antragstellung kontaktieren Sie uns gern:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Antragstermine für das Jahr 2025 mitgeteilt. Für das Antragsverfahren zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sind folgende Fristen festgelegt:
Antragstellung bis zum 15. September 2025
Hinweis
Trotz der weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit Israel ist die Qualität von Anträgen maßgebliches Kriterium für die Empfehlung zur Förderungswürdigkeit von Maßnahmen.
Auch wenn weiterhin die Entwicklungen für das Jahr 2026 noch nicht absehbar sind – schreiben Sie bitte Ihre Planungen auch für das Jahr 2026 fort und stellen Sie ggf. Anträge auf Förderung Ihrer Austauschprogramme.
Informationen zur aktuellen Situation - ConAct
WE ARE CONNECTED. Sonderförderung 2025 - ConAct
Die Antragstellung mit Israel und Tschechien ist über ein Elektronisches Antragsverfahren bei ConAct und Tandem möglich. Die „OASE“ ist das Online-Portal über das die Letztempfänger Anträge stellen und abrechnen können. Bitte benutzen Sie vorrangig für die Antragstellung dieses Portal und wenden sich für den Zugang und Nutzung des OASE-Verfahrens bei den beteiligten Förderstellen.
Eine Antragstellung in Papierform ist jedoch weiterhin möglich.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Ansprechpartner*innen in dem jeweiligen Koordinierungsbüro in Verbindung.
Onlineportal von ConAct: ConAct OASE (conact-org.de) (Kontakt: jonas.hahn@conact-org.de)
Onlineportal von Tandem: Tandem OASE (tandem-org.de) (Kontakt: meier@tandem-org.de)
Antragstellung bis zum 21. November 2025
Antragstellung bis zum 14. Oktober 2025
Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter dem Link: Antrag stellen — Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW) (dgjw-egin.org)
Antragstellung bis zum 14. Oktober 2025
Visumspflicht für die Volksrepublik China:
Bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen in die VR China einreisen. Für Reisen ab dem 1. Januar 2026 ist eine Verlängerung der visumfreien Aufenthalte auf 30 Tage geplant, aber noch nicht für alle Nationalitäten bestätigt. Die Zuwendungsfähigkeit des Visums für Reisen nach China, muss daher begründet werden. Sollte eine Visapflicht für die Einreise bestehen, können nach VIII.3 RL-KJP Visakosten bis zu einer Höhe von 150 € bezuschusst und über den pauschalen Fahrt-/Flugkostenzuschuss hinaus beantragt werden. Die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen sind zu beachten.
Für ihre geplante/n Maßnahme/n verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Antragsunterlagen zur Förderung nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (A2-AMB) finden Sie unter diesem Link: Kinder- und Jugendplan - BMBFSFJ
Die Antragsformulare für Israel erhalten Sie unter folgendem Link: Formulare/Hinweise - ConAct
Die Antragsformulare für Tschechien erhalten Sie unter folgendem Link: Jugendbegegnung: Tandem - Koordinierungszentrum
Für deutsch-russische Projekte ist die Sicherheitslage weiterhin stark angespannt, so dass bei Austauschmaßnahmen besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dafür sind ergänzende Regelungen zur KJP-RL entwickelt worden. Die Förderung von Projekten erfolgt ab dem 01.01.2026 wieder direkt über den KJP. Nähere Informationen werde ich Ihnen gerne auf Anfrage zukommen lassen.
IJAB-Meldesystem für Visa-Probleme im Jugendaustausch
Visa im internationalen Fachkräfte- und Jugendaustausch zu beantragen, bleibt für viele Träger der Internationalen Jugendarbeit oftmals eine Herausforderung. Mithilfe des Online-Meldesystems von IJAB e.V. sollen auftretende Probleme künftig systematisch erfasst werden. Hierdurch soll ein Überblick über die Situation gewonnen und Entwicklungen und Tendenzen im Bereich der Visa-Beantragung identifiziert und langfristig Lösungen gesucht werden. Bitte beachten Sie: Das Meldesystem dient nicht der kurzfristigen Einzelfallhilfe oder Notfallunterstützung.
Kompensation der durch Reisen verursachten CO2-Emissionen bei internationalen Begegnungsmaßnahmen
Der im Bundesreisekostengsetz verwendete Begriff der „notwendigen Reisekosten" ist dahingehend auszulegen, dass neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind (§ 3 Abs. 1 S. 1 BRKG). Die geleisteten CO2-Kompensationen, die mit dem Erwerb eines Flugtickets für internationale Begegnungen im Ausland anfallen können, werden daher als förderfähig anerkannt.
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Referat 22 – Kinder- und Jugendförderung
Susanne Derzak
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Für alternative Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an Anna Müller im ServiceBureau Jugendinformation.