KJP-Mittel für die Internationale Jugendarbeit 2027
Für Ihre internationalen Begegnungsvorhaben können Sie Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes beantragen. Träger mit einer bundesweiten Dachorganisation wenden sich hierzu bitte an ihre Bundeszentralstelle. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Fristen der Bremer Landeszentralstelle, die für die Anträge von Trägern ohne bundesweite Dachorganisation zuständig ist.
Bei Fragen oder zur Beratung bei der Antragstellung kontaktieren Sie uns gern:
- ServiceBureau Jugendinformation
Thalea Rossmann, (0421) 330089-10, Mail - Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Landeszentralstelle
Susanne Derzak, (0421) 361-2881, Mail
Antragsfristen
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Antragstermine für das Jahr 2027 mitgeteilt. Für das Antragsverfahren zur Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sind folgende Fristen festgelegt:
1. Vorhaben mit Israel (ConAct) und Tschechien (TANDEM)
Antragstellung bis zum 14. September 2026
Hinweis
Trotz der weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit mit Israel ist die Qualität von Anträgen maßgebliches Kriterium für die Empfehlung zur Förderungswürdigkeit von Maßnahmen.
Auch wenn aktuell die Entwicklungen noch nicht absehbar sind – schreiben Sie Ihre Planungen für das Jahr 2026 fort und stellen Sie Anträge auf Förderung Ihrer Austauschprogramme. Die bei ConAct eingehenden Anträge sind die Grundlage, dass auch in Zukunft genügend Fördermittel für den deutsch-israelischen Jugendaustausch zur Verfügung gestellt werden.
Die Antragstellung mit Israel und Tschechien ist über ein Elektronisches Antragsverfahren bei ConAct und Tandem möglich. Die „OASE“ ist das Online-Portal über das die Letztempfänger Anträge stellen und abrechnen können. Bitte benutzen Sie bevorzugt für die Antragstellung dieses Portal und wenden sich für den Zugang und Nutzung des OASE-Verfahrens bei den beteiligten Förderstellen.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Ansprechpartner*innen in dem jeweiligen Koordinierungsbüro in Verbindung.
Onlineportal von ConAct: ConAct OASE (Kontakt: jonas.hahn@conact-org.de)
Onlineportal von Tandem: Tandem OASE (Kontakt: meier@tandem-org.de)
2. Anträge mit allen anderen Ländern im Programm der längerfristigen Förderung
Antragstellung bis zum 20. November 2026
3. Vorhaben mit Griechenland
Antragstellung bis zum 14. Oktober 2026
Nähere Informationen finden Sie unter dem Link Antrag stellen — Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW) (dgjw-egin.org) bzw. direkt zum Onlineportal: Elektronische Antragstellung OASE / Ηλεκτρονική εφαρμογή OASE
4. Vorhaben mit China
Antragstellung bis zum 20. November 2026
Maßnahmen mit China sind über die Rahmenvereinbarung bzw. das Länderverfahren zu beantragten und abzurechnen. Visakosten werden 2027 nicht mehr bezuschusst.
5. Regelungen für KJP-geförderte deutsch-russische Projekte im außerschulischen Jugendaustausch
Aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der bestehenden hohen Risiken in der Russischen Föderation gelten für Austauschmaßnahmen weiterhin besondere Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmenden. Bitte beachten Sie für geplante Vorhaben mit Russland die ergänzenden Regelungen zur KJP-RL, die den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen sind.
Anlage 1 - Hinweise und ergänzende Regelungen für den außerschulischen Austausch mit Russland (pdf)
Weitere Informationen
IJAB-Meldesystem für Visa-Probleme im Jugendaustausch
Visa im internationalen Fachkräfte- und Jugendaustausch zu beantragen, bleibt für viele Träger der Internationalen Jugendarbeit oftmals eine Herausforderung. Mithilfe des Online-Meldesystems von IJAB e.V. sollen auftretende Probleme künftig systematisch erfasst werden. Hierdurch soll ein Überblick über die Situation gewonnen und Entwicklungen und Tendenzen im Bereich der Visa-Beantragung identifiziert und langfristig Lösungen gesucht werden. Bitte beachten Sie: Das Meldesystem dient nicht der kurzfristigen Einzelfallhilfe oder Notfallunterstützung. Hier Ihr direkter Weg zur Online-Erfassung: https://ijab.de/angebote-fuer-die-praxis/online-erfassung-fuer-visa-probleme/online-erfassung
Kompensation der durch Reisen verursachten CO2-Emissionen bei internationalen Begegnungsmaßnahmen
Der im Bundesreisekostengesetz verwendete Begriff der „notwendigen Reisekosten" ist dahingehend auszulegen, dass neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind (§ 3 Abs. 1 S. 1 BRKG). Die geleisteten CO2-Kompensationen, die mit dem Erwerb eines Flugtickets für internationale Begegnungen im Ausland anfallen können, werden daher als förderfähig anerkannt.
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Referat 22 – Kinder- und Jugendförderung
Susanne Derzak
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Für alternative Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an Thalea Rossmann im ServiceBureau Jugendinformation.