In den letzten Jahren war Instagram bei jungen Menschen die beliebteste Social Media-App. Nicht nur in der Medienpädagogik wurde viel über die App, Influencer*innen und die Verantwortung ihrer Beiträge diskutiert.
"Jugendarbeit hat die Aufgabe, ihre Zielgruppe im Umgang mit Instagram zu unterstützen“, so lautet das Fazit des ServiceBureaus in zahlreichen Fachartikeln und Vorträgen zum Thema. Dazu gehört eine Auseinandersetzung mit visuellen und textlichen Beiträgen sowie eine kritische Betrachtung des Handelns von Influencer*innen. Genau wie junge Menschen erreichen inzwischen auch Firmen mit ihren Instagram-Postings viele Menschen.
Und die Jugendarbeit? Auch sie könnte ihre Zielgruppe auf der Plattform erfolgreich kontaktieren. In vielen Fällen war den Jugendeinrichtungen die Nutzung der App bislang untersagt – meist mit Hinweis auf den Datenschutz durch die jeweiligen Geschäftsführungen. Dieses änderte sich schlagartig zu Beginn der Pandemie: Plötzlich durften die Fachkräfte via Instagram mit ihren Jugendlichen Kontakt halten. Seitdem informieren viele Einrichtung über Öffnungszeiten, Angebote sowie persönliche Erreichbarkeit. Als die Jugendhäuser coronabedingt geschlossen waren, war dies oft der einzig erfolgreiche Zugang zu den Jugendlichen.
Die Kanäle wurden nun auch für gemeinschaftliche Aktionen genutzt. Es wurden Spiele angeboten oder Gemeinschaftsaktionen initiiert: So wurde zu Mal-, Bastel-, Foto- oder Videoaktionen aufgerufen, deren Ergebnisse später virtuell geteilt wurden. Schon lange werden in der pädagogischen Arbeit die Widersprüchlichkeiten zwischen dem Arbeitsauftrag zeitgemäßer, klientelorientierter Jugendarbeit und gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes diskutiert. Während bestehender Kontaktbeschränkungen blieben keine Alternativen: Jugendarbeit MUSSTE nun in der virtuellen Lebenswelt ihrer Zielgruppe präsent sein, um ihren Auftrag erfüllen zu können.
Doch wie wird es nach der Pandemie weitergehen? Werden die Accounts wieder gelöscht? Oder dürfen wir an virtuellen Jugendorten präsent bleiben, um unserer Zielgruppe einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen?
Für die diesbezügliche Diskussion empfehlen wir den Jugendeinrichtungen eine Dokumentation ihrer Entscheidungen über Social MediaPräsenzen: Definieren Sie Kriterien für die Kommunikation mit ihren Adressat*innen, legen Sie Standards für die Veröffentlichung von Bildern und Informationen an verschiedenen Orten fest. Erstellen Sie ein Konzept, das Sie fortlaufend weiterentwickeln. Stellen Sie darin ihre Abwägungen zwischen Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben und den Anforderungen des Datenschutzes dar, um eine gute Diskussionsgrundlage zu haben.
Und übrigens: Auch TikTok zeigt seit einiger Zeit seine kreativen Möglichkeiten - auch für die Jugendarbeit.
Wenn Sie ins Ihrer Einrichtung Unterstützung bei der Erarbeitung einer Social Media-Strategie wünschen, melden Sie sich gerne im ServiceBureau.