Medienpädagogische Ausstattung

Eine Säule auf dem Weg zu einer Digitalisierungsstrategie der Jugendarbeit in Bremen ist die Ausstattungsinitiative für die offene Jugendarbeit sowie für die Jugendverbandsarbeit.

Eine gute medienpädagogische Ausstattung ermöglicht es den Einrichtungen und Verbänden, digitaler Angebote verbessern, eine breite digitale Angebotsstruktur zu ermöglichen und Teilhabe zu fördern. Die so erworbene Ausstattung muss in der direkten Arbeit mit den Jugendlichen eingesetzt werden können und soll die medienpädagogische Praxis unterstützen. Ausgeschlossen sind daher z.B. Büroausstattung, Personalkosten und Honorare. 

In diesem Rahmen gibt es drei verschiedene Ausstattungspakete, die beantragt werden können. Diese richten sich nach der Einrichtungs- und Angebotsform, wodurch ebenfalls definiert wird, wer Anträge stellen kann: 

 

Ausstattungspaket 1 

Jeder Bremer Jugendverband sowie auch jeder kleine Jugendtreff kann ein Ausstattungspaket bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro beantragen. Hier sind die Verbände aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Ausstattungspaket auf Verbandsebene die medienpädagogischen Bedarfe der einzelnen Untergruppen (Jugendgruppen) beinhaltet. Hier können zusätzliche Ausstattungspakete für die jeweiligen Untergruppen (Jugendgruppen) beantragt werden. 
 

Ausstattungspaket 2

Medienpädagogische Gruppenangebote, die strukturell an die Offene Jugendarbeit angegliedert sind können bis zu einer Höhe von maximal 4.000 Euro gefördert werden. 
 

Ausstattungspaket 3 

Institutionell geförderte Jugendeinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen und Zusammenschlüsse von Jugendverbänden können bis zu einer Höhe von maximal 7.000 Euro  gefördert werden.
 

Es kann jeweils NUR EIN Ausstattungspaket beantragt werden. Träger und Jugendverbände mit mehreren Einrichtungen werden gebeten Förderanträge gebündelt einzureichen. 


Die Antragsfrist ist der 30.09.2022 

 

Die Beantragung und Förderung wird über das Referat Kinder- und Jugendförderung der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport abgewickelt. Bis zum 30.09.2022 müssen die Anträge dort eingegangen sein.


Für Fragen und weitere Information steht Martin Brinkmann zur Verfügung: 
Martin Brinkmann (Mail)
(0421) 361-103 00 

 

 

 

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